Sieh mal einer an... Auch
BewerberVZ wurde abgemahnt. Aber diesmal sieht das ganze anders aus. Wie
deutsche-startups.de berichtet, möchte sich Gründerin Nina Krug gerichtlich zur Wehr setzen. "Ich lasse mir kein wettbewerbswidriges Verhalten von einem Facebook-Klon vorwerfen", sagt Krug.
Wunderbar. Ich bin gespannt wie das weiter geht und drücke Nina Krug die Daumen.
Heute ging ja auch MeinVZ.de online. Klasse, ist ja klar wie der Hase läuft, nur Holtzbrinck darf Begriffe mit VZ verwenden. Ich bin zwar bei sehr vielen Seiten angemeldet, jedoch weiß ich genau, welche Seite ich meiden werde.
Diese Frage von Welt.de ist wirklich berechtigt.